Allgemeines & Antrag | Kinder & Jugendliche (bis 18 Jahre)

Rehabilitation mit Kompetenz und Herz!

Rehabilitation für Kinder & Jugendliche

Allgemeines & Antrag

Reha Kinder 1

Nicht nur Erwachsene müssen nach einer schweren Krankheit wieder fit für den Alltag werden. Auch Kinder brauchen nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall rehabilitative Unterstützung. Bisher wurden kranke Kinder für eine Rehabilitation entweder gemeinsam mit Erwachsenen betreut oder mussten nach Deutschland ausweichen, da es in Österreich keine speziell auf Kinder und Jugendliche ausgerichteten Reha-Plätze gab.

Die Rehabilitation von Kinder und Jugendlichen unterscheidet sich jedoch in vielerlei Hinsicht von der Rehabilitation im Erwachsenenbereich.

Seit 2006 gibt es auch in Österreich die ersten Kinder-Rehabilitationszentren!

Weitere Informationen:



Grundsätzlich haben Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr die Möglichkeit, eine Rehabilitation in einem Kinder- und Jugend-Rehazentrum in Anspruch zu nehmen.

Voraussetzung ist ein ärztlicher Befund, der eine Rehabilitation in einem spezialisierten Zentrum als sinnvoll erachtet.

Die Dauer der medizinischen Rehabilitation richtet sich nach den angestrebten Rehabilitationszielen.
Bei Kindern und Jugendlichen - gegenüber Erwachsenen - sind neben medizinischen insbesondere alters- und entwicklungsspezifische Aspekte im Festlegen der Rehabilitationsdauer zu berücksichtigen.

Grundsätzlich dauert ein stationärer Rehabilitationsaufenthalt - je nach Indikation - drei Wochen.
Aus medizinischen Gründen kann in manchen Fällen auch eine Verlängerung notwendig sein.

Eltern bzw. Bezugspersonen sollen in die Rehabilitation miteinbezogen werden, da durch deren Mitwirkung die Rehabilitationsziele meist schneller erreicht werden können. Vor allem bei jüngeren Kindern ist die Mitaufnahme einer Begleitperson für die Dauer des Rehabilitationsaufenthaltes meist notwendig.
Darüber hinaus ist in Einzelfällen die Aufnahme von Geschwistern möglich, beispielweise wenn die Mutter stillt.
Nach Rücksprache mit der jeweiligen Kinder- und Jugendreha ist eine Mitaufnahme von Geschwisterkindern ebenfalls möglich.


Begleitpersonen und Geschwisterkinder werden von den Kassen nicht übernommen, Kosten müssen selbst getragen werden (je nach Einrichtung unterschiedlich).

Begleitpersonen erhalten keine medizinischen Behandlungen.
Sie werden aber u.a. in Schulungen zum besseren Umgang mit der Krankheit der jungen Patienten eingebunden, um das Gelernte im Alltag umzusetzen.

Um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Kinder und Jugendliche zu erhalten, müssen Betroffene einen Rehabilitationsantrag für Kinder und Jugendliche stellen. Das ausgefüllte Antragsformular für die Rehabilitation von Kinder und Jugendlichen ist beim leistungszuständigen Krankenversicherungsträger des Kindes bzw. Jugendlichen zur Bewilligung einzureichen.
HINWEIS:
Es besteht jedoch die Möglichkeit, Anträge bei jedem Sozialversicherungsträger einzubringen - auch wenn ein anderer Versicherungsträger tatsächlich zuständig ist. In diesem Fall wird der Antrag an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet ("Allspartenservice").