Grundsätzlich haben Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr die Möglichkeit, eine Rehabilitation in einem Kinder- und Jugend-Rehazentrum in Anspruch zu nehmen.
Voraussetzung ist ein ärztlicher Befund, der eine Rehabilitation in einem spezialisierten Zentrum als sinnvoll erachtet.